DGUV Information 205-023: Brandschutzhelfer-Pflichten 2026 für Geschäftsführer
Welche Pflichten zur Brandschutzhelfer-Ausbildung gelten 2026, wie viele Mitarbeiter Sie ausbilden müssen und was die DGUV 205-023 konkret fordert.
Wer in Deutschland Mitarbeiter beschäftigt, kommt am Brandschutz nicht vorbei. Eine der zentralen gesetzlichen Pflichten ist die Ausbildung von Brandschutzhelfern nach DGUV Information 205-023. In der Praxis verstehen viele Geschäftsführer und Sicherheitsbeauftragte aber nicht genau, wie viele Helfer sie tatsächlich brauchen und welche Auflagen 2026 gelten. Dieser Artikel räumt die wichtigsten Fragen aus.
Was ist die DGUV Information 205-023?
Die DGUV Information 205-023 ("Ausbildung von Brandschutzhelfern in Betrieben") ist eine Schrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie konkretisiert die allgemeine Pflicht aus § 10 ArbSchG und § 22 DGUV Vorschrift 1 zur Brandbekämpfung im Betrieb. Konkret regelt sie:
- Inhalt der Ausbildung (Theorie + praktisches Feuerlöschtraining)
- Umfang (mindestens 4 Lehrstunden Theorie + Praxis)
- Qualifikation der Ausbilder (Brandschutzbeauftragter, Sachkundiger oder vergleichbar)
- Aktualisierungs-Intervall (alle 2–5 Jahre Auffrischung empfohlen)
Wie viele Brandschutzhelfer braucht mein Betrieb?
Die Faustregel: 5 % der Belegschaft bei normaler Brandgefährdung. Bei erhöhter Brandgefährdung (z.B. Lager mit brennbaren Materialien, Holzverarbeitung, Lackiererei) entsprechend mehr – oft 10–20 %.
Wichtig: Die Brandschutzhelfer müssen während der gesamten Arbeitszeit anwesend sein. Das heißt bei Schichtbetrieb: pro Schicht 5 %. Bei Urlaub/Krankheit muss eine ausreichende Anzahl trotzdem verfügbar sein – planen Sie also lieber 7–10 % ein.
Was passiert, wenn ich keine Brandschutzhelfer ausbilde?
Drei Konsequenzen, die Geschäftsführer kennen sollten:
- Bußgeldverfahren: Berufsgenossenschaften und Aufsichtsbehörden können bei Verstoß empfindliche Bußgelder verhängen.
- Versicherungsregress: Im Brandfall kann der Versicherer Leistungen kürzen oder verweigern, wenn die Ausbildungspflicht nicht erfüllt war.
- Persönliche Haftung der Geschäftsführung: Bei Personenschäden droht im schlimmsten Fall persönliche strafrechtliche Verantwortung wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Inhouse vs. Akademie – was ist sinnvoller?
Beide Wege erfüllen die DGUV-Anforderungen. Die Wahl hängt von Ihrem Betrieb ab:
- Inhouse-Schulung lohnt sich ab ca. 6 Teilnehmern. Sie sparen Reisezeit, der Ausbilder bringt mobile Brandsimulatoren mit, und das Training findet in Ihren tatsächlichen Räumen statt – inkl. echter Fluchtwege-Begehung.
- Akademie-Schulung ist für Einzelpersonen oder kleinere Trupps sinnvoll. Die Termine sind festgelegt, Sie schicken einfach Ihre Mitarbeiter dort hin.
Maximal 20 Teilnehmer pro Schulung sind nach DGUV erlaubt. Bei größerem Bedarf splitten Sie in mehrere Termine.
Auffrischung: Wie oft müssen Brandschutzhelfer geschult werden?
Die DGUV empfiehlt eine Auffrischung alle 2–5 Jahre. Bei Branchen mit erhöhter Brandgefährdung tendieren wir zu 2 Jahren. Auffrischungen sind kürzer (ca. 2–3 Stunden) und konzentrieren sich auf praktische Übungen und neue Fluchtwege.
Praxis-Checkliste für 2026
Wenn Sie sicher sein wollen, dass Ihr Betrieb DGUV 205-023 konform ist:
- [ ] Mindestens 5 % der Belegschaft als Brandschutzhelfer ausgebildet
- [ ] Schicht-Verteilung dokumentiert (jede Schicht hat genug Helfer)
- [ ] Ausbildungs-Nachweis pro Person archiviert
- [ ] Auffrischung nicht älter als 5 Jahre (besser: 2 Jahre)
- [ ] Liste der aktiven Brandschutzhelfer im Brandschutzordner abgelegt
- [ ] Praktisches Feuerlöschtraining für jeden Helfer absolviert (nicht nur Theorie!)
Fazit
Die Pflicht zur Brandschutzhelfer-Ausbildung ist konkret und prüfbar. Wer Sie nicht erfüllt, riskiert Bußgelder, Versicherungsstreit und im schlimmsten Fall persönliche Haftung. Die gute Nachricht: Mit einer planmäßigen Inhouse-Schulung erledigen Sie das Thema in einem halben Tag pro Mitarbeiter-Gruppe. Bei Fragen zu Ihrer konkreten Pflicht – sprechen Sie uns an.